Hausbau durch Sachverständigen begleiten lassen
Immer wieder ist davon zu lesen, dass es beim Neubau von Häusern zu erheblichen baulichen Mängeln kommen kann. Diese müssen in einem durchaus langwierigen Verfahren nachgewiesen und gegenüber dem ausführenden Bauunternehmen geltend gemacht werden. Geht dieses in der Zwischenzeit in Konkurs, bleiben Bauherren auf den zusätzlichen Kosten in der Regel selbst sitzen. Natürlich belasten die zusätzlichen Arbeiten auch das Nervenkostüm. Wer kurz vor dem Einzug steht und jetzt Bauschäden entdeckt, wird eventuell auch den Umzugstermin verschieben müssen. Durch den späteren Einzug entstehen auch weitere finanzielle Belastungen, beispielsweise durch zusätzliche Mietzahlungen in der alten Immobilie und die Rückzahlung des Kredites an die Bank. Schon allein aus diesen Gründen ist es von erheblichem Vorteil, bereits die Planung und Durchführung der Bauarbeiten durch einen versierten Sachverständigen begleiten zu lassen. Dieser nimmt die durchgeführten Arbeiten dann gemeinsam mit ihnen ab und kontrolliert die korrekte Ausführung.
Worauf sollte bei der Auswahl des Sachverständigen geachtet werden?
Zuerst einmal muss er natürlich über eine entsprechende Sachverständigenausbildung verfügen. Mancher Sachverständige hat sich nur auf die energetische Instandsetzung von Bestandsimmobilien spezialisiert, andere wiederum verfügen durch ihre Berufsausbildung – beispielsweise als Bauingenieur, Architekt oder Ingenieur in technischen Bereichen – und entsprechende Weiterbildungen ein breit gefächertes Wissen im Bereich des Baus von Immobilien. Auch Handwerker mit Meisterbrief können – nach entsprechender Qualifizierung und Weiterbildung – als Bausachverständige tätig werden.
Generell ist es empfehlenswert, darauf zu achten, dass diese Sachverständigen einem Verband angeschlossen sind. Als Beispiel für einen solchen Sachverständigenverband sei hier die DESAG genannt. Dies garantiert die Einhaltung von vorgeschriebenen Mindeststandards, die vom Verband regelmäßig kontrolliert werden.
Vor allen Dingen sollte der ausgewählte Sachverständige für Bauwesen in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der KfW-Bank registriert sein. Wer sich hier eintragen lassen möchte, muss in regelmäßigen Abständen Nachweise für die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen einreichen, die dann von der Deutschen Energie-Agentur (DENA) im Auftrag der KfW-Bank, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert und überprüft werden. Der Eintrag in die Energie-Effizienz-Experten-Liste ist auch deshalb sinnvoll, da Bauherren bei der Hinzuziehung eines dort gelisteten Sachverständigen von zinsgünstigen Darlehen profitieren können. Die Kosten des Sachverständigen können aus dem Kredit mit bestritten werden. Zugleich können Bauherren bei einem Kreditrahmen von 50.000 Euro, der beispielsweise im Rahmen des Programms „153 – Kredit – Energieeffizient Bauen“ gewährt wird, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 5.000 Euro rechnen. Vorgeschrieben ist hier allerdings die Erreichung des KfW-Effizienzhaus Standards 40, 55 oder 70. Den Nachweis über die korrekte Durchführung der Arbeiten, die die Erreichung des entsprechenden Standards zur Folge haben, wird durch den hinzugezogenen Bausachverständigen mit passendem Stempel ausgestellt.
Wie unterstützt der Sachverständige Bauherren?
Der Sachverständige kann auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen die gesamte Planung durchgehen, aber auch schon bei den Planungsgesprächen mit dem Bauunternehmen zugegen sein. Er wird Ihnen zudem auch die Vor- und Nachteile der einzelnen Bauformen genauer darstellen. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob Sie das Haus mit Keller oder nur auf einer Bodenplatte errichten lassen wollen. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile.
Zugleich können Sie bei vielen Häusern zwischen verschiedenen Außengestaltungen wählen. Soll es beispielsweise ein mit Holz verschlagenes Haus, ein Stein-auf-Stein errichtetes Gebäude oder eine in Fertigteilbauweise errichtete Immobilie sein? Auch hier wird Sie der Bausachverständige gern ausführlich beraten.
Die Wahl der passenden Heizungsanlage
Ein wichtiges Kriterium beim Hausbau ist die Wahl der passenden Heizungsanlage. Besonders in ländlichen Regionen wird noch gern auf Heizöl zurückgegriffen, kann dieses doch direkt vor Ort in speziellen Tanks gelagert werden. Allerdings müssen für die Errichtung der Tanks auch spezielle Vorgaben eingehalten werden.
Liegt am Haus eine Gasleitung an, so ist es wahrscheinlich sinnvoller, mit Erdgas zu heizen. Vielleicht möchten Sie sich aber auch eher für die Nutzung erneuerbarer Energien entscheiden? Hier stehen beispielsweise die Nutzung von Erdwärme, der Einsatz von Wärmepumpen, Pelletheizungen und die Installation von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen auf dem Dach zur Auswahl. Entscheiden Sie sich für die Nutzung von erneuerbaren Energien, profitieren Sie zudem von zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen der KfW-Bank. Auch über deren Offerten wird Sie der Bausachverständige, der vielleicht auch zugleich als Energieberater tätig ist, gern informieren.
Planen Sie die Errichtung eines KfW-Effizienzhauses 40 – welches auch als Passivhaus bezeichnet wird – muss dieses ohne reguläre Heizungsanlage auskommen. Natürlich sitzen Sie dann aber keinesfalls in der Kälte, ganz im Gegenteil. Schon allein durch eine optimale Wärmedämmung, die unter anderem auch den Einsatz dreifach verglaster Fenster beinhaltet, wird viel Wärme im Haus gespeichert. Zur Wärmegewinnung werden hier eine Wärmepumpe sowie spezielle Luftaustauschsysteme eingesetzt, die unter anderem die Abwärme der im Haus lebenden Menschen, aber auch technischer Geräte et cetera nutzt. Auch die Nutzung der Erdwärme ist möglich, allerdings an spezielle Voraussetzungen gebunden. Selbstverständlich ist eine Kombination mit einer Solarthermieanlage und einer Fotovoltaikanlage möglich. Welches Heizsystem für Ihre zukünftige Immobilie am geeignetsten ist und den niedrigsten Verbrauch verspricht, erklärt Ihnen der Sachverständige in einem ausführlichen Gespräch.
Selbstverständlich kann er Sie auch bei der Beantragung der jeweiligen Kredite bei der finanzierenden Bank begleiten und dort Fragen des Sachbearbeiters beantworten. Die Überwachung der jeweiligen Arbeiten, zu denen auch die Installation der Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage gehören, kann ebenfalls durch den Sachverständigen erfolgen.
Was Sie noch wissen sollten
Nicht nur für den Hausbau selbst, sondern auch bei der Gestaltung der Außenanlagen ist es durchaus sinnvoll, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann unter anderem Bodenprüfungen vornehmen, um so erst einmal zu ermitteln, welche Hausform sich für dieses Grundstück überhaupt eignet oder ob sich schädliche Substanzen im Boden befinden. Liegt beispielsweise der Grundwasserspiegel sehr hoch, sollten Sie unter Umständen auf einen Keller verzichten und dafür das Gebäude selbst etwas größer planen, um zusätzlichen Stauraum zu erhalten.